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    Familienpflegezeit

    Die Familienpflegezeit unterstützt Angehörige bei Pflegefällen in der Familie. Beschäftigte können sich bis zu 24 Monate teilweise freistellen lassen.

    Fachlich freigegeben durch

    Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

    Fachlich freigegeben am
    28.07.2017