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    Kommunale Sportstätten

    Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.

    Ansprechpartner
    Herr N. N.
    124
    +494131 309-3362
    +494131 309-553767
    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Rechtsgrundlage

    Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung

    Fachlich freigegeben durch

    AG Kommunenredaktion

    Ort auswählen
    Adresse

    Hansestadt Lüneburg - Bereich 53 Bildung und Betreuung

    Adresse

    Am Ochsenmarkt 1

    21335 Lüneburg

    ÖffnungszeitenMontags, dienstags, mittwochs und freitags von 08:00 - 12:00 Uhr und nach Absprache. Donnerstags geschlossen.
    Parkplätze
    Behindertenparkplatz: Parkhaus Am Rathause

    Anzahl: 3

    Frauenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 21

    Parkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 508

    Behindertenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 3

    Frauenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 21

    Parkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 508

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