Kommunale Sportstätten
Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.
Ansprechpartner
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung
Fachlich freigegeben durch
AG Kommunenredaktion
Ort auswählen
Adresse
Hansestadt Lüneburg - Bereich 53 Bildung und Betreuung
Adresse
Am Ochsenmarkt 1
21335 Lüneburg
ÖffnungszeitenMontags, dienstags, mittwochs und freitags von 08:00 - 12:00 Uhr und nach Absprache. Donnerstags geschlossen.
Parkplätze
Behindertenparkplatz: Parkhaus Am Rathause
Anzahl: 3
Frauenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus
Anzahl: 21
Parkplatz: Parkhaus Am Rathaus
Anzahl: 508
Behindertenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus
Anzahl: 3
Frauenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus
Anzahl: 21
Parkplatz: Parkhaus Am Rathaus
FahrplanauskunftAnzahl: 508