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    Handel mit und Vermittlung von ausgewählten Dual-Use-Gütern im EU-Ausland

    Bestimmte Güter sind in der EU mit Handelsbeschränkungen belegt. Hierzu gehören u.a. Güter mit „doppeltem Verwendungszweck“, die in Teil I, Abschnitt C, Kennungen 901 bis 999 der Ausfuhrliste (Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung) aufgeführt sind.

    Dies sind z.B.

    • Güter zur Werkstoffbearbeitung,
    • Güter aus den Bereichen Telekommunikation und Informationssicherheit,
    • Sensoren und Laser,
    • Luft- und Raumfahrt.
    Teil I, Abschnittt C, Kennung 901 bus 999 Anlage 1 Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr