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    Vertretung für eine Patentanwältin/einen Patentanwalt

    Patentanwältinnen und Patentanwälte müssen für eine Vertretung sorgen,

    • wenn sie länger als eine Woche daran gehindert sind, ihren Beruf auszuüben.
    • wenn sie sich länger als eine Woche von ihrer Kanzlei entfernen wollen.
    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Justizministerium