Erlaubnis zum Führen eines Fachanwaltstitels
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte benötigen eine Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung "Fachanwältin" oder "Fachanwalt".
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Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte benötigen eine Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung "Fachanwältin" oder "Fachanwalt".