Inhalte auf der Seite
Barrierefreiheit
  • Schrift verkleinernSchrift vergrößernAusgangsgröße
Inhalte auf der Seite

    Erlaubnis zum Führen eines Fachanwaltstitels

    Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte benötigen eine Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung "Fachanwältin" oder "Fachanwalt".