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    Kanzleipflicht nach Patentanwaltsordnung

    Grundsätzlich müssen Patentanwältinnen und Patentanwälte gemäß § 26 Patentanwaltsordnung (PAO) eine Kanzlei im Bundesgebiet einrichten.

    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Justizministerium