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    Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme grenzüberschreitend als Gärtnerin/Gärtner

    Die grenzüberschreitende Aufnahme der Tätigkeit als Gärtnerin/Gärtner auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Friedhofssatzung.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen
    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage

    Kommunale Satzung

    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Ort auswählen
    Adresse

    Hansestadt Lüneburg - Bereich 74 Grünplanung, Friedhöfe und Forsten

    Adresse

    Am Ochsenmarkt 1

    21335 Lüneburg

    ÖffnungszeitenMontag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
    sowie nach telefonischer Vereinbarung
    04131 309-3496