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    Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof

    Die gemeindlichen Friedhöfe sind insbesondere den verstorbenen Einwohnerinnen und Einwohnern als würdige Ruhestätte und zur Pflege ihres Andenkens gewidmet.

    Auf gemeindeeigenen Friedhöfen können verschiedene gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt werden:

    • Bildhauerin/Bildhauer
    • Steinmetzin/Steinmetz
    • Gärtnerin/Gärtner
    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport