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    Hundehaltung Abmeldung

    Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

    • Aufgabe der Hundehaltung
    • Abgabe des Hundes
    • Tod des Hundes
    • Verlust des Hundes
    • Wegzug des Hundehalters

    Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

    Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
     

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

    Ansprechpartner
    Frau Vanessa Langen
    6
    +49 4131 309-3667
    +49 4131 309-3965
    Frau Carolin Meißner
    8
    +49 4131 309-3676
    +49 4131 309-3965
    Frau Jasmin Menke
    6
    +49 4131 309-3673
    +49 4131 309-3965
    Welche Unterlagen werden benötigt?
    • ausgefülltes Abmeldeformular
    Formulare
    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

    Was sollte ich noch wissen?

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".

    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    Ort auswählen
    Adresse

    Hansestadt Lüneburg - Bereich 21 Steuern

    Adresse

    Am Ochsenmarkt 1

    21335 Lüneburg

    ÖffnungszeitenMontags - Freitags 08:00-12:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung
    Parkplätze
    Parkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 508

    Frauenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 21

    Behindertenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 3

    Fahrplanauskunft