Hundehaltung Abmeldung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Ansprechpartner
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Abmeldeformular
Formulare
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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Adresse
Hansestadt Lüneburg - Bereich 21 Steuern
Adresse
Am Ochsenmarkt 1
21335 Lüneburg
ÖffnungszeitenMontags - Freitags 08:00-12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
oder nach Vereinbarung
Parkplätze
Parkplatz: Parkhaus Am Rathaus
Anzahl: 508
Frauenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus
Anzahl: 21
Behindertenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus
FahrplanauskunftAnzahl: 3