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    Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit

    Der Wohngeldbescheid kann gemäß § 28 Wohngeldgesetz (WoGG) unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle aufgehoben werden oder wird kraft Gesetz unwirksam.

    Bei erheblicher Änderung der Wohn- und Einkommenssituation der Wohngeldempfängerin/des Wohngeldempfängers ist die zuständige Stelle berechtigt, den Wohngeldbescheid aufzuheben und Rückzahlungen einzufordern.

    § 28 Wohngeldgesetz (WoGG)
    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.

    Ansprechpartner
    Frau Ilona Hermann-Meyer
    304
    +494131 309-3760
    +494131 309-553760
    Frau Kunert
    303
    +494131 309-3748
    +494131 309-3742
    Herr Meyer
    314
    +494131 309-3759
    +494131 309-553759
    Frau Nabel
    314
    +494131 309-3922
    +494131 309-553922
    Frau Alice Schmidt
    304
    +494131 309-3358
    +49 4131 309-3742
    Frau Senneke
    313
    +494131 309-3757
    +494131 309-553758
    Voraussetzungen
    • erhebliche Einkommenerhöhung oder erhebliche Verringung der Miete/Belastung,
    • Aufgabe/Kündigung des Wohnraums durch den Wohngeldempfänger/die Wohngeldempfängerin oder den zu berücksichtigenden Personen,
    • Zweckwidrige Verwendung des Wohngelds, d.h. das Wohngeld wird vollständig oder überwiegend nicht zur Bezahlung der Miete oder zur Aufbringung der Belastung verwendet,
    • Beantragung oder Empfang von Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) eines oder mehrerer Haushaltsmitglieder.
    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es werden Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Änderungen der Wohn- und Einkommenssituation des Wohngeldempfängers/der Wohngeldempfängerin und weiterer zu berücksichtigender Personen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.

    Was sollte ich noch wissen?

    Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB):

    BMWSB - Informationen zum Wohngeld
    BMWSB - Wohngeld-Plus-Reform
    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

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    Adresse

    Hansestadt Lüneburg - Bereich 51 Soziale finanzielle Hilfen

    Adresse

    Neue Sülze 31

    21335 Lüneburg

    ÖffnungszeitenSeit dem 1. Dezember 2022 werden nur noch Telefonsprechzeiten durchgeführt. Die persönliche Vorsprache ist nur noch bei dringendem Bedarf mit Terminvereinbarung möglich.

    Telefonsprechzeiten:
    montags 9 bis 11 Uhr
    mittwochs 10 bis 12 Uhr
    donnerstags 14 bis 16 Uhr
    Parkplätze
    Frauenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 21

    Parkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 508

    Behindertenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 3

    Fahrplanauskunft