Wohngeld Änderung
Bei Veränderungen im laufenden Wohngeldbezug besteht in folgenden Fällen eine Mitteilungspflicht:
- wenn sich die Miete/Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
- wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
- wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
- wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
- beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).
Die Änderungen können zu einer Verringerung oder ggf. zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
- Nachweise zum geänderten Einkommen
- Nachweis zur geänderten Miete oder Belastung
Es fallen keine Gebühren an.
Die Veränderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB):
BMWSB - Ratschläge und Hinweise zum WohngeldBMWSB - Wohngeld-Plus-Reform
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Hansestadt Lüneburg - Bereich 51 Soziale finanzielle Hilfen
Neue Sülze 31
21335 Lüneburg
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