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    Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden

    Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Welche Unterlagen werden benötigt?
    • wieder gefundener Reisepass
    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

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    Adresse

    Hansestadt Lüneburg - Bereich 331 Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Bardowicker Straße 23

    21335 Lüneburg