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    Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige

    Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Welche Unterlagen werden benötigt?
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • Personalausweis
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
    Welche Gebühren fallen an?
    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
    Gebühr: 37,50 Euro
    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
    Gebühr: 82,00 Euro
    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
    Gebühr: 59,50 Euro
    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
    Gebühr: 60,00 Euro
    Welche Fristen muss ich beachten?

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Geltungsdauer: 10 Jahre
    für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
    Geltungsdauer: 6 Jahre
    für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

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    Adresse

    Hansestadt Lüneburg - Bereich 331 Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Bardowicker Straße 23

    21335 Lüneburg