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    Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    Neben einer Änderung des Familiennamens muss bei Änderung folgender Daten ein neuer Reisepass ausgestellt werden:

    • Vorname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort

    Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Welche Unterlagen werden benötigt?
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • bisheriger Reisepass
    • amtlicher Nachweis über die Änderung
    Welche Gebühren fallen an?
    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
    Gebühr: 37,50 Euro
    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
    Gebühr: 82,00 Euro
    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
    Gebühr: 60,00 Euro
    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
    Gebühr: 59,50 Euro
    Welche Fristen muss ich beachten?
    Geltungsdauer: 10 Jahre
    Antragsteller/-innen ab einschließlich 24 Jahre
    Geltungsdauer: 6 Jahre
    Antragsteller/-innen unter 24 Jahre
    Rechtsgrundlage
    Was sollte ich noch wissen?

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Minsterium für Inneres und Sport

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    Adresse

    Hansestadt Lüneburg - Bereich 331 Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Bardowicker Straße 23

    21335 Lüneburg