Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Verfahrensablauf
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- aktueller Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: 60,00 Euro
Gebühr: 60,00 Euro
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 59,50 Euro
Gebühr: 59,50 Euro
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: 37,50 Euro
Gebühr: 37,50 Euro
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 82,00 Euro
Gebühr: 82,00 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer: 6 Jahre
Antragsteller unter 24 Jahre
Antragsteller unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre
Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
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Adresse
Hansestadt Lüneburg - Bereich 331 Einwohnermeldeamt
Adresse
Bardowicker Straße 23
21335 Lüneburg
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