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    Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Welche Unterlagen werden benötigt?
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • aktueller Reisepass
    Welche Gebühren fallen an?
    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
    Gebühr: 60,00 Euro
    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
    Gebühr: 59,50 Euro
    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
    Gebühr: 37,50 Euro
    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
    Gebühr: 82,00 Euro
    Welche Fristen muss ich beachten?
    Geltungsdauer: 6 Jahre
    Antragsteller unter 24 Jahre
    Geltungsdauer: 10 Jahre
    Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
    Rechtsgrundlage
    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

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    Adresse

    Hansestadt Lüneburg - Bereich 331 Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Bardowicker Straße 23

    21335 Lüneburg