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    Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten: Verlängerung

    Die Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten kann auf Antrag um längstens fünf Jahre verlängert werden. Die Verlängerung wird im Prüfbuch erteilt.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt bei der TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG – Genehmigungsstelle Fliegende Bauten.

    TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG
    Welche Unterlagen werden benötigt?
    • Prüfbuch
    • Mängelfreier Prüfbericht über die Anlage von einem Sachverständigen für fliegende Bauten
    Welche Gebühren fallen an?
    Gebühr: 60,00 - 540,00 Euro
    Nrn. 5.2 der Anlage 1 zur Baugebührenordnung (BauGO).) in Abhängigkeit vom Maß des Verwaltungsaufwandes sowie dem Wert des Gegenstandes
    Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO)
    Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Verlängerung der Ausführungsgenehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer beantragt werden.

    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung