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    Verfahrensfreie Baumaßnahmen

    Bestimmte bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen dürfen ohne Baugenehmigung und ohne Mitteilung als verfahrensfreie Baumaßnahmen errichtet, in bauliche Anlagen eingefügt oder geändert werden. Diese Baumaßnahmen werden im Anhang zu § 60 Abs. 1 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) aufgezählt.

    Verfahrensfreie Baumaßnahmen sind gemäß § 60 Abs. 2 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) auch:

    • die Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage, wenn das öffentliche Baurecht an die neue Nutzung weder andere noch weitergehende Anforderungen stellt oder die Errichtung oder Änderung der baulichen Anlage nach Absatz 1 verfahrensfrei wäre,
    • die Umnutzung von Räumen im Dachgeschoss eines Wohngebäudes mit nur einer Wohnung in Aufenthaltsräume, die zu dieser Wohnung gehören,
    • die Umnutzung von Räumen in vorhandenen Wohngebäuden und Wohnungen in Räume mit Badewanne oder Dusche oder mit Toilette,
    • der Abbruch und die Beseitigung baulicher Anlagen, ausgenommen Hochhäuser, und der im Anhang genannten Teile baulicher Anlagen,
    • die Instandhaltung baulicher Anlagen.

    Bestehen Zweifel, ob eine beabsichtigte Baumaßnahme der Genehmigung bzw. Mitteilung bedarf oder nicht, kann vor Ausführung der Maßnahme eine Auskunft bei der zuständigen Stelle eingeholt werden.

    Anhang zu § 60 Abs. 1 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
    § 60 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Diese leitet die Anfrage nach Prüfung an die untere Bauaufsichtsbehörde zur Bearbeitung weiter.

    Übersicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
    Ansprechpartner
    Frau Claudia Liebig
    Südliches Stadtgebiet
    2.06
    +494131 309-3648
    +494131 309-3585
    Herr Oliver Menges
    Nordwestliches Stadtgebiet
    2.07
    +494131 309-3648
    +494131 309-3585
    Herr Martin Steinke
    Nord-Östliches Stadtgebiet
    2.02
    +494131 309-3648
    +494131 309-3585
    Frau Heike Wieckhorst
    Nördliches Stadtgebiet
    2.03
    +494131 309-3648
    +494131 309-3585
    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

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    Adresse

    Bereich 63 Bauaufsicht, Denkmalpflege

    Adresse

    Neue Sülze 35

    21335 Lüneburg

    ÖffnungszeitenMontags bis freitags 08:30-12:00 Uhr
    sowie nach telefonischer Vereinbarung
    Parkplätze
    Frauenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 21

    Behindertenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 3

    Parkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 508

    Fahrplanauskunft