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    Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden

    Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.

    Welche Unterlagen werden benötigt?
    • wieder gefundener Personalausweis
    Welche Gebühren fallen an?
    Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
    Gebühr: 6,00 Euro
    Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises
    Gebühr: 6,00 Euro
    Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

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    Adresse

    Hansestadt Lüneburg - Bereich 331 Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Bardowicker Straße 23

    21335 Lüneburg