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    Hunderegister Abmeldung wegen Aufgabe der Hundehaltung

    Die Aufgabe der Hundehaltung ist der zuständigen Stelle mitzuteilen. Dies kann online oder per Formular geschehen.

    Online-Anmeldung des Hundes
    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt beim Zentralen Register nach § 16 NHundG, welches aufgrund Beleihung von der KSN Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH geführt wird.

    Hunderegister Niedersachsen
    § 16 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Abmeldung hat innerhalb eines Monats nach Aufgabe der Hundehaltung zu erfolgen.

    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport und Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO)