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    Altreifenlagerstätten unter 100 t Lagerkapazität: Genehmigung

    Für die Lagerung von Altreifen in einem Betrieb mit einer Lagerkapazität unter 100 t wird eine Baugenehmigung benötigt.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Ansprechpartner
    Frau Marion Böhling
    Westliche Altstadt u. Senkungsbeauftragte
    2.14
    +494131 309-3648
    +494131 309-3585
    Frau Claudia Liebig
    Südliches Stadtgebiet
    2.06
    +494131 309-3648
    +494131 309-3585
    Herr Oliver Menges
    Nordwestliches Stadtgebiet
    2.07
    +494131 309-3648
    +494131 309-3585
    Herr Martin Steinke
    Nord-Östliches Stadtgebiet
    2.02
    +494131 309-3648
    +494131 309-3585
    Frau Heike Wieckhorst
    Nördliches Stadtgebiet
    2.03
    +494131 309-3648
    +494131 309-3585
    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen Gebühren an.  Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Was sollte ich noch wissen?

    Betriebe, die Abfälle lagern, haben eine besondere Sorgfaltspflicht, den Verbleib ihrer Abfälle betreffend. Diese dürfen unter anderem nur an Verwerter abgegeben werden, die zur Übernahme solcher Abfälle berechtigt sind. Die Annahme von Altreifen sowie die Abgabe sind in einem Register nach § 24 Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (NachwV) zu  dokumentieren. Die Register müssen neben den Grunddaten des Altreifenlagers für jede angenommene Charge die Abfallmenge und das Datum der Übernahme sowie für jede abgegebene Charge zusätzlich die übernehmende Person enthalten. Beträgt die Lagerkapazität 100 t oder mehr wird eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung benötigt.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

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    Adresse

    Bereich 63 Bauaufsicht, Denkmalpflege

    Adresse

    Neue Sülze 35

    21335 Lüneburg

    ÖffnungszeitenMontags bis freitags 08:30-12:00 Uhr
    sowie nach telefonischer Vereinbarung
    Parkplätze
    Frauenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 21

    Behindertenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 3

    Parkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 508

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