Inhalte auf der Seite
Barrierefreiheit
  • Schrift verkleinernSchrift vergrößernAusgangsgröße
Inhalte auf der Seite

    Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt Zulassung

    Die Zulassung zur Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt beim Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Deutsches Patent- und Markenamt
    Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner
    Welche Unterlagen werden benötigt?
    • Nachweis des Erwerb der technischen Befähigung
    • Nachweis der vorgeschriebenen Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes
    Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 260,00 Euro
    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsbehelf

    Gegen den ablehnenden Bescheid kann der Bewerber innerhalb eines Monats nach Zustellung bei dem Oberlandesgericht den Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen.

    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Justizministerium

    Ort auswählen
    Adresse

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Lüneburg

    Adresse

    Auf dem Michaeliskloster 4

    21335 Lüneburg