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    Hilfe für junge Volljährige

    Die Hilfe für junge Volljährige beinhaltet unterschiedliche Leistungen. Es handelt sich sowohl um eine eigenständige Hilfe für 18 bis 21 jährige sowie um eine Fortsetzungshilfe für über 21 Jährige und die Nachbetreuung.

    Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.

    Die Hilfe wird gewährt, wenn sie aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen als Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und für die eigenverantwortliche Lebensführung erforderlich ist. Individuelle Situationen, in denen eine Leistung der Jugendhilfe nach § 41 SGB VIII erforderlich ist, können sich ergeben durch mangelnde Kompetenzen zur Gestaltung einer eigenverantwortlichen Lebensführung. Ursächlich hierfür können sowohl individuelle Beeinträchtigungen als auch soziale Benachteiligungen sein.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt beim Jugendamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

    Jugendämter in Niedersachsen
    Ansprechpartner
    Frau N N
    +494131 309-3350
    +494131 309-3920
    Frau N. N.
    04131 309-3924
    04131 309-3590
    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Eventuell einzureichende Unterlagen richten sich nach den Anforderungen des Einzelfalls.

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit oder übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten.

    Bei der Hilfe für junge Volljährige in stationärer oder teilstationärer Form werden grundsätzlich Kostenbeiträge nach § 91 SGB VIII erhoben. Über die Heranziehung der Volljährigen entscheidet der Kostenträger im Einzelfall.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden.

    Was sollte ich noch wissen?

    Anträge für Hilfe für junge Volljährige stellen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

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    Adresse

    Hansestadt Lüneburg - Bereich 52 Soziale Dienste

    Adresse

    Am Ochsenmarkt 1

    21335 Lüneburg

    Öffnungszeitennur nach telefonischer Vereinbarung
    Parkplätze
    Parkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 508

    Frauenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 21

    Behindertenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 3

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