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    Fütterungsversuche zur Weiterentwicklung von Zusatzstoffen - Zulassung von Ausnahmen

    Wenn Sie zeitlich begrenzte wissenschaftliche Versuche zur Weiterentwicklung von Zusatzstoffen mit Fütterungsversuchen durchführen wollen, benötigen Sie für die Fütterungsversuche die Zulassung der zuständigen Stelle.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

    Voraussetzungen
    • Firmensitz in Niedersachsen
    Welche Unterlagen werden benötigt?
    • Benennung des wissenschaftlichen Leiters des Versuches
    • Angaben zu
      • Versuchsfuttermittelhersteller
      • Versuchsbetrieb
      • Versuchsplan
      • Dauer und Zweck des Versuches
    • Benennung der Tierart
    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es sind keine Fristen zu beachten.