Ortsrecht
Zahlreiche öffentliche Regelungen, deren Einzelheiten Sie als Bürger/in oder Unternehmer/in betreffen, werden vor Ort festgelegt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, der Stadt und dem Landkreis.
Ansprechpartner
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
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Adresse
01 Büro der Oberbürgermeisterin
Adresse
Am Ochsenmarkt 1
21335 Lüneburg
Öffnungszeitenmontags bis donnerstags 08:00-17:00 Uhr
freitags 08:00-15:00 Uhr
freitags 08:00-15:00 Uhr
Parkplätze
Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 508
Behindertenparkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 3
Frauenparkplatz: Am Rathaus
FahrplanauskunftAnzahl: 21