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    Ausnahmegenehmigung von der Einhaltung der Nachtruhe für Veranstaltungen: Erteilung

    Die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist in Deutschland als Nachtruhezeit festgelegt. In dieser Zeit sind Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können.
     

    Dieses Verbot gilt jedoch nicht

    • für Maßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung einer Notlage sowie
    • für Anlagen, die aufgrund besonderer Genehmigungen betrieben werden und für Ernte- und Bestellungsarbeiten zwischen 5:00 Uhr und 6:00 Uhr sowie zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr.
       

    Darüber hinaus kann die zuständige Stelle auf Antrag Ausnahmen von dem Verbot zulassen. Diese treffen zu, wenn die Ausübung der Tätigkeit während der Nachtzeit im öffentlichen Interesse liegt oder im besonderen Interesse eines Beteiligten ist. Die Ausnahme soll zum Schutz der Nachbarschaft und Allgemeinheit vor Geräuschen unter bestimmten Bedingungen erteilt oder mit Auflagen verbunden werden. Solche Ausnahmegenehmigungen können für das Betreiben von Freisitzen, für die Nacht vom 31. Dezember zum 1. Januar und für Messen, Märkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen gegeben werden. Ein öffentliches Bedürfnis liegt in der Regel vor, wenn eine Veranstaltung der Pflege des historischen oder kulturellen Brauchtums dient oder sonst von besonderer kommunaler Bedeutung ist. 

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbstständigen Stadt.

    Ansprechpartner
    Herr Mathias Dorn
    Bereichsleiter
    1.12
    +49 4131 309-3276
    +49 4131 309-3292
    Herr Piotr Mieczkowski
    0.09
    +49 4131 309-3274
    +49 4131 309-553274
    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es sind Fristen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

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    Hansestadt Lüneburg - Bereich 32 Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Schießgrabenstraße 7

    21335 Lüneburg

    ÖffnungszeitenMontags - freitags 08:00 - 12:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung
    Parkplätze
    Frauenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 21

    Parkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 508

    Behindertenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 3

    Fahrplanauskunft