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    Kulturdenkmal: Veränderung/Abbruch - Genehmigung

    Ein geschütztes Kulturdenkmal darf nur mit Genehmigung

    • zerstört, abgebrochen, zerlegt oder beseitigt,
    • umgestaltet oder sonst in seinem Bestand verändert,
    • in seinem Erscheinungsbild nicht nur vorübergehend beeinträchtigt (z.B. durch Werbeeinrichtungen),
    • von seinem Standort entfernt werden.

    Die Genehmigungspflicht betrifft auch

    • das nicht nur vorübergehende Entfernen von Zubehör eines unbeweglichen geschützten Kulturdenkmals, das mit diesem eine erhaltenswerte Einheit bildet sowie
    • die Errichtung, Veränderung und Beseitigung von baulichen Anlagen in der Umgebung eines unbeweglichen geschützten Kulturdenkmals, welche das Erscheinungsbild des Denkmals beeinflussen können.

    Die Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden, z.B. kann die Leitung der Maßnahme durch einen Sachverständigen angeordnet werden.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt bei der unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Beauftragten für die archäologische Denkmalpflege beim Landkreis oder der Gemeinde, der die Aufgabe der unteren Bauaufsichtsbehörde obliegt.

    Übersicht der unteren Bauaufsichtsbehörden in Niedersachsen
    Ansprechpartner
    Frau Cornelia Abheiden
    3.1
    +494131 309-3648
    +494131 309-3585
    Frau Doreen Braun
    Denkmalpflege
    3.1
    +494131 309-3648
    +494131 309-3585
    Herr Tobias Schoo
    1.06
    +494131 309-3648
    +494131 309-3539
    Welche Unterlagen werden benötigt?
    • formloser Antrag
    • die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen
    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur, aktualisiert am 13.04.2011

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    Adresse

    Bereich 63 Bauaufsicht, Denkmalpflege

    Adresse

    Neue Sülze 35

    21335 Lüneburg

    ÖffnungszeitenMontags bis freitags 08:30-12:00 Uhr
    sowie nach telefonischer Vereinbarung
    Parkplätze
    Frauenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 21

    Behindertenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 3

    Parkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 508

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