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    Mietenübersicht

    Qualifizierter Mietspiegel der Hansestadt Lüneburg

    Wie hoch sind die Mietpreise in verschiedenen Lüneburger Wohnlagen und welche Miete gilt für welche Wohnung als angemessen? Darüber gibt der qualifizierte Mietspiegel der Hansestadt Auskunft. 

    Mietspiegel

    Der Mietspiegel steht als PDF-Broschüre zur Verfügung und enthält eine Anleitung zur Berechnung, inwieweit die eigene Miete in den Mietpreisrahmen passt.

    Mietspiegel-Rechner

    Außerdem haben Interessierte die Möglichkeit, einen Mietspiegel-Rechner zu nutzen, in den die Daten der eigenen Wohnung direkt eingegeben werden können. 

    Diesen bietet die Hansestadt Lüneburg in Kooperation mit dem ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung aus Hamburg an.

    Auf diesen Daten basiert der Mietspiegel

    Der Mietspiegel der Hansestadt Lüneburg basiert auf einer Befragung von stichprobenartig ausgewählten Mieter:innen und Vermieter:innen im Zeitraum August bis Oktober 2025. Erfragt wurden unter anderem die Quadratmeterzahl, die Zimmeranzahl und der Sanierungszustand der Wohnung sowie die aktuelle Miethöhe und die Dauer des Mietverhältnisses. 

    Die erhobenen Daten wurden mittels einer Regressionsanalyse ausgewertet. Genauere Informationen dazu bietet eine Dokumentation zum Mietspiegel (Download als PDF).

    Der Mietspiegel ist in enger Zusammenarbeit der Stadtverwaltung mit dem ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung, den Interessenvertretungen von Mieter:innen und Vermieter:innen sowie der LüWoBau und der Wohnungsgenossenschaft Lüneburg e. G. entstanden.

    Grundstücksmarktdaten: Mietpreise aus ganz Niedersachsen vergleichen

    Eine Übersicht über die Mietpreise in der Region bietet auch die Statistik des Gutachterausschusses für Grundstückswerte. Das Dezernat des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) stellt auf seiner Internetseite die aktuellsten Grundstücksmarktdaten aus Niedersachsen zur Verfügung.

    Das Landesamt weist darauf hin, dass die dort angegebenen Mieten keinen Mietspiegel im Sinne der §§ 558c und d BGB darstellen oder diesen ersetzen.