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    Passend zum Thema:
    Ihre Ansprechpersonen
    Karin Fischer

    Gleichstellungsbeauftragte

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    Hansestadt Lüneburg

    Am Ochsenmarkt 1

    21335 Lüneburg

    Telefon: +49 4131 309-3139

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    Gleichstellungsbeauftragte

    der Hansestadt Lüneburg

    Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Lüneburg ist Karin Fischer. Ihre Aufgabe ist es, zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen. Dafür hat sie den verfassungsrechtlichen Auftrag, bei allen kommunalen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mitzuwirken, die Auswirkungen auf die gleichwertige Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben können (vgl. GG Art. 3, Abs. 2 u. 3, AGG §3, NKomVG §9 sowie NGG). Sie übernimmt damit die Rolle einer Wächterin und Impulsgeberin. 

    Sie ist Ansprechpartnerin für alle Bürger:innen der Hansestadt Lüneburg sowie für alle Mitarbeitenden der städtischen Verwaltung. Zudem berät sie den Rat der Hansestadt Lüneburg und die politischen Gremien, um Gleichstellungsimpulse zu geben und deren Umsetzung zu begleiten. Gesellschaftlich setzt sich die Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen von organisationsübergreifenden Netzwerken zur strategischen Umsetzung der inhaltlichen Gleichstellungsziele ein. 

    Themen der Gleichstellungsarbeit sind unter anderem:

    • Gerechte Auswahlverfahren, Stellenbesetzungen und Bezahlung
    • Vereinbarkeit von Beruf und Familie
    • Einbeziehung unterschiedlicher Lebenssituationen und -modelle bei Entscheidungsverfahren
    • Präventionsarbeit (beispielsweise zum Schutz vor Gewalt in der Familie, Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie vor Mobbing, sexueller Belästigung und Diskriminierung)
    • Geschlechterdiversität
    Notfalladressen bei Gewalterfahrung
    pdf
    Übersicht über Notfalladressen
    (pdf / 0.22 MB)
    Download
    Info

    Karin Fischer, Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Lüneburg. 

    Kampagne: Frauen, geht wählen – für Demokratie und Fortschritt

    Aufruf an Mädchen und Frauen in Lüneburg

    In Europa und weltweit zeigt sich: Je mehr Frauen wählen gehen, desto mehr werden Demokratie und Fortschritt unterstützt. Deshalb sind Frauen* und Mädchen* ab mindestens 16 Jahren zur Europawahl am 9. Juni 2024 aufgerufen.

    Infos zur Kampagne
    pdf
    Kampagne: Frauen, geht wählen
    (pdf / 0.12 MB)
    Download
    Infos zur Europawahl

    Mehr zur Europawahl 2024 finden Interessierte auf unserer Themenseite.

    Info

    Weitere Veranstaltungen

    Frauen-Stadtrundgang“ 
    mit Petra Schnelle, Anmeldung unter stadtguide-lueneburg@web.de.

    Buchung und Preis auf Anfrage: Einzelpersonen und Gruppen, Dauer etwa zwei Stunden.

    Gemeinsam gegen Sexismus

    und gegen sexualisierte Belästigung

    Es gibt viele Beispiele für Sexismus und sexualisierte Diskriminierung im Alltag – sei es durch Medien und die Werbung oder auch beim Einkaufen oder im beruflichen Kontext.

    Beispiele für Sexismus im Alltag

    Sexismus und sexualisierte Diskriminierung äußern sich beispielsweise verbal:

    • Erzählen von anstößigen, schlüpfrigen Witzen
    • Anzügliche Bemerkungen (beispielsweise über die Figur oder das Aussehen – sei es auch als Kompliment getarnt)
    • offensives Thematisieren des sexuellen Verhaltens im Privatleben
    • wiederholte, unerwünschte Einladungen
    • vulgäre, ordinäre Worte
    • sexuelle Forderungen, Nötigung oder Erpressung, z.B. mit dem Versprechen (beruflicher) Vorteile oder Androhung beruflicher Nachteile

    oder visuell durch Bilder oder Geschriebenes mit sexuellem Bezug:

    • Massenmedien (Fernsehen, Filme, Werbeclips, Plakate, Websites)
    • Pinups oder Kalender mit erotischen oder pornografischen Bildern
    • persönlich adressierte Botschaften via E-Mails, SMS, WhatsApp, Twitter, Facebook, Snapchat, TikTok, etc.
    • Blogs und Foren im Internet
    • Videogames, Bildschirmschoner am Computer oder Handy mit eindeutig erotischem oder sexuellem Bezug

    oder taktil: Körperliche sexuelle Belästigung

    • Begrapschen (beispielsweise Brust, Genitalien, Gesäß, Oberschenkel)
    • weitere unerwünschte (auch scheinbar zufällige) Berührungen, Umarmungen oder unangebrachte körperliche Nähe (beispielsweise Nackenmassagen, Aneinanderdrücken)
    • erzwungene Küsse
    • Zwang zu einer sexuellen Handlung (Nötigung)
    • versuchte oder tatsächlich begangene Vergewaltigung

    oder nonverbal: weitere Situationen sexueller Belästigung

    • Fortwährendes Anstarren oder das „Ausziehen“ mit Blicken
    • Mimiken, Gesten oder Bewegungen mit sexuellem Bezug
    • unerwünschte Geschenke mit eindeutiger Absicht
    • Entblößen beziehungsweise exhibitionistische Handlungen
    Gesetzliche Regelungen

    Gesetzlich ist der Schutz vor Sexismus und sexueller Belästigung durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt:

    § 3 (4) Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung (…), wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.

    Im AGG ist der Diskriminierungsbegriff nach Wirkung definiert, nicht nach Motiv!

    Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz hat viele Facetten. Ein Kavaliersdelikt ist sie niemals: Jede Form der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz ist verboten.

    • Es zählt die Wirkung, nicht die Absicht.
    • Arbeitgeber:innen sind verantwortlich, Maßnahmen gegen sexuell belästigendes Verhalten zu ergreifen.
    • Die Sicht der Betroffenen soll ernst genommen, Präventionsmaßnahmen sollen ergriffen sowie Sanktionen für Täter:innen aufgezeigt werden.
    • Bei strafrechtlich relevanten Formen von sexuellen Übergriffen wie etwa einer sexuellen Nötigung sind darüber hinaus Polizei oder Staatsanwaltschaft zuständig.

    Sexismus hat Folgen: Er kann zu ungleicher Chancenverteilung und zu sexueller Belästigung bis hin zu Gewalt führen. Der Übergang von Sexismus zu sexueller Belästigung ist fließend – und ist damit auch ein Nährboden für Gewalt.

    Laut einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes von 2019 waren in den vorangegangenen drei Jahren 9 Prozent – und damit jede elfte beschäftigte Person – von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffen, Frauen mit 13 Prozent deutlich häufiger als Männer mit 5 Prozent. Gut drei Viertel aller Betroffenen (76 Prozent) waren demnach weiblich, die belästigenden Personen jedoch weit überwiegend männlich.

    Mit der Unterzeichnung der Erklärung „Gemeinsam gegen Sexismus und sexuelle Belästigung“ wollen wir gemeinsam mit dem Deutschen und dem Niedersächsischem Städtetag, vielen Organisationen und Unternehmen ein Zeichen setzen, Sexismus und sexuelle Belästigung erkennen, hinsehen und zeigen, wie wir hier wirksam entgegentreten können (Handreichung "Gemeinsam gegen Sexismus").

    Darüber hinaus setzt sich die Stadt Lüneburg als Arbeitgeberin mit der Dienstvereinbarung „Zum Schutz vor Mobbing, sexueller Belästigung und Diskriminierung“ für einen wirksamen Schutz vor Mobbing, sexueller Belästigung oder Diskriminierung und Gewalt ein. In der Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) soll diese Dienstanweisung den Umgang mit Beschwerden zu Mobbing, Sexismus, sexueller Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz konkretisieren, für das Thema sensibilisieren und Betroffene ermutigen, sich Unterstützung zu sichern und ihr Beschwerderecht in Anspruch zu nehmen. 

    Personen, von denen eine Belästigung ausgeht / welche andere Personen belästigen, sollen die Grenzen und möglichen Folgen ihres Verhaltens deutlich gemacht werden. Die Dienstvereinbarung verfolgt damit auch das Ziel, präventiv zu wirken. Weiterhin werden Wege aufgezeigt, die Belästigte gehen können, wenn sie Mobbing, sexuelle Belästigung oder Diskriminierung erlitten haben und an wen sich diese wenden können.

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